Die Freileitung

Eine bewährte Technik

Neubau

Der Ersatzneubau auf Bauabschnitt 6 erfolgt auf einer Strecke von rund 30 Kilometern und hat im Juni 2023 den Planfeststellungsbeschluss erhalten. In Quartal 3 wird daran anknüpfend nun mit den Bauarbeiten begonnen. Dabei wird die Kapazität von 220 kV auf 380 kV erweitert. Anschließend wird die 220-kV-Bestandsleitung zurückgebaut. Seit September 2019 steht zudem fest, dass TenneT keine Erdverkabelung in diesem Abschnitt beantragt. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Q2 2026 geplant und die Rückbauarbeiten werden voraussichtlich im Q2 2028 beendet.

Eine bewährte Technik

Freileitungen auf der Höchstspannungsebene – 220 und 380 Kilovolt (kV) – ermöglichen eine verlustarme Stromübertragung und sind seit langem Stand der Technik. In Deutschland werden sie seit Ende des 19. Jahrhunderts eingesetzt. 1957 nahm in Deutschland die erste 380-kV-Freileitung ihren Betrieb auf. Dabei kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von bis zu 100 Jahren haben. Die erprobte Technologie ist leicht zu warten und kann bei Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb genommen werden. So garantieren Freileitungen ein stabiles Netz und damit eine sichere Stromversorgung. Diese beiden Faktoren bilden ein wichtiges Fundament unserer modernen Gesellschaft. Betreiber von Energieversorgungsnetzen, wie zum Beispiel TenneT, sind daher gesetzlich verpflichtet, ein sicheres und zuverlässiges Netz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen.

Mastabstände

Die Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Über die Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt. Das Herzstück einer Stromleitung sind die Leiterseile. Über sie wird der Strom transportiert.

Die verschiedenen Mastbauformen

Um den Eingriff in Schutzgüter (als Schutzgüter sind z. B. definiert: Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden und Wasser) so gering wie möglich zu halten, stehen verschiedene Mastbauformen zur Verfügung, die je nach Anforderung eingesetzt und gegebenenfalls auch kombiniert werden.

In Deutschland sind drei Masttypen verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der Einebenenmast.

Im Abschnitt 6 des Projektes Stade - Landesbergen kommen folgenden Masttypen zum Einsatz: 

  • Donaumast entweder mit geteilter oder einfacher Erdseilspitze
  • Abspannmast Donau
  • Abspannmast Einebene mit geteilter Erdseilspitze
  • Tragmast Tonne sowie Abspannmast Tonne


Masthöhen

Die Masten der geplanten 380-kV-Leitung erreichen in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen eine
Höhe zwischen 31,0 m und 70,5 m. Die jeweilige Masthöhe hängt insbesondere von den
topographischen Gegebenheiten und dem erforderlichen Bodenabstand ab. 

Sie interessieren sich für den Bau von Freileitungen?

In dieser Broschüre sind der gesamte Ablauf und die Aufgaben beim Bau von Freileitungen zusammengefasst. Ein solches Bauvorhaben wird mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die zuständige Behörde genehmigt. Anschließend kann der Bau starten. Bereits die Pläne in den Antragsunterlagen zeigen die Flächen, die für den Bau in Anspruch genommen werden. Bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss gibt es Baugrunduntersuchungen, die für die Planungen notwendig sind.

Baugrunduntersuchungen

Um zu wissen, wie stabil der Boden unterhalb der künftigen Fundamente ist, wird der Baugrund der geplanten Maststandorte schon vor dem Planfeststellungsbeschluss untersucht. Baugrunduntersuchungen werden in der Regel als Druck- und Rammkernsondierungen oder als Rotationsbohrungen durchgeführt. Sie geben Aufschluss über den Baugrundaufbau und dessen bodenmechanische Eigenschaften. Die dabei entnommenen Bodenproben werden anschließend im Labor ausgewertet, um ein Bodenprofil erstellen zu können. 

Über den Beginn aller Aktivitäten auf einem Grundstück muss der jeweilige Eigentümer und ggf. auch der Pächter zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert werden. Dies gilt auch für Baugrunduntersuchungen und insbesondere für den späteren Baubeginn auf der jeweiligen Fläche.

Bodenschutz

Bei einer fertigen Freileitung steht der montierte Mast häufig am Rand oder in der Mitte eines Feldes, umgeben von Wiesengrün oder bestelltem Acker. Aber wie kommt der Mast eigentlich dorthin, ohne Spuren zu hinterlassen? 

Ein Mast wird nicht als Ganzes auf das Feld gehoben. Das Material wird stückweise über temporäre Zuwegungen oder Baustraßen geliefert und auf einer sogenannten Montage- oder Arbeitsfläche am Maststandort vormontiert. Dann erst wird der Mast Stockwerk für Stockwerk errichtet. 

Durch die Anlieferung des Maststahls, schwere Nutzfahrzeuge und Baugeräte wirken enorme Kräfte auf den Boden ein: Allein der Mast wiegt rund 50 Tonnen, der Kran, mit dessen Hilfe er später montiert wird, circa zwölf Tonnen. Um Bodenverdichtungen zu vermeiden, ist deshalb die Wahl einer geeigneten Baustraße wichtig.

Bodenschutzkonzept: 
Wie lassen sich schädliche Bodenveränderungen verhindern?

Mithilfe von Schutzkonzepten verhindert TenneT schon im Vorhinein Schäden, die durch Bau- oder Vermessungsarbeiten auf landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen können. Dazu gehört ein geeigneter Wegebau. Dieser ist Teil eines übergeordneten Bodenschutzkonzepts. Das Konzept stimmt die Bauverfahren und die Baulogistik auf die ökologischen Bodenbelange und die Land- und Forstwirtschaft ab. Dabei werden zum Beispiel Bodenarten, Drainagen, Befahrbarkeit und Bewirtschaftung analysiert. In einem Maschinenkataster wird festgelegt, welches Gerät auf welchen Untergründen verwendet werden kann. 

Geplant wird bis ins Detail, um schädliche Bodenveränderungen zu verhindern und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen nach dem Bau zu unterstützen. Die bodenkundliche Baubegleitung kontrolliert die Umsetzung des Konzeptes vor Ort. Darüber hinaus berät die bodenkundliche Baubegleitung TenneT, Eigentümer und Landnutzer. Sie misst, kontrolliert, dokumentiert und betreut die Baumaßnahmen. Sie ist kontinuierlich präsent und kümmert sich auch nach Bauende um die dann rekultivierten Flächen.

Die Leitlinien, die sich TenneT zum Schutz des Bodens veröffentlicht hat, finden Sie hier:

Flurschadenregulierung: 
Was passiert, falls nach Beendigung der Baumaßnahme doch Auswirkungen auf die Bodenqualität sichtbar sind? 

Vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten wird der Zustand der privaten und öffentlichen Grundstücke, Straßen und Wege festgehalten. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Baustraßen wieder vollständig zurückgebaut. Trotz des sorgfältigen Einsatzes temporärer Baustraßen und Zuwegungen, kann es passieren, dass der Zustand des Bodens nach Beendigung der Baumaßnahme nicht dem Zustand vor Baubeginn entspricht. Die entstandenen Schäden werden selbstverständlich durch TenneT aufgenommen und behoben. Selbst wenn sich im Nachgang an die Bauarbeiten Störungen in der Bodenstruktur entwickeln, die auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind, können diese angezeigt und dementsprechend entschädigt werden.

Wie wird der Boden geschützt?

Die Anforderungen an den Bodenschutz bei Baumaßnahmen werden im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und die jeweiligen Landesgesetze formuliert. 

Die Bodenschutzmaßnahmen gliedern sich in drei Säulen:

Vorsorgend

Bodenschutz bei der Korridor- und Trassenplanung sowie der Bauvorbereitung

Baubegleitend

Bodenschutz bei der Bauausführung durch eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Nachsorgend

Bodenschutz während und nach der Rekultivierung

Bodenschutz: Mit kurzfristigen Verstärkungen in der Bauphase werden die Böden vor den Baumaschinen geschützt.

Bild 1: Verstärkung durch Stahlplatten

Bild 2: Verstärkung mit Naturschotter 

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Masttypen bei TenneT    ||    PDF    ||    1 MB

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Freileitung im Bau    ||    PDF    ||    9 MB

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Temporäre Baumaßnahmen    ||   PDF    ||    3 MB

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Mast im Detail     ||    JPG    ||    311 KB

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