Für den Ersatzneubau Stade – Landesbergen hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) aus dem Jahr 2013 grundsätzlich die Freileitung als Technik vorgegeben. Zeitgleich mit der Einführung des BBPIG hat es der Gesetzgeber ermöglicht, dass neue Stromleitungen zum Teil auch als Erdkabel verlegt werden können: Im §4 BBPIG wurde dabei festgehalten, dass Teilabschnitte von Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitungen als „Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden" können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dafür geeignete Projekte sind vom Gesetzgeber als sogenannte Erdkabelpilotprojekte definiert. Auch der Ersatzneubau der Stromleitung zwischen Stade und Landesbergen ist ein solches Pilotprojekt für Erdkabel.
Erdkabelarbeiten