Grundstücksnutzung

Entschädigung  für Eigentümer

Die Entschädigungspraxis für zahlreiche laufende und künftige Leitungsbauvorhaben wird im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (kurz NABEG) geregelt. Immer dann, wenn private Grundstücke für den Bau unserer Leitungen genutzt werden, erhalten die Eigentümer der Flächen eine Entschädigung. Grundlage ist entweder ein abgeschlossener Vertrag oder der Beschluss der zuständigen Landesbehörde nach dem jeweiligen Enteignungsgesetz. Diese Zahlung gleicht die Rechtsbeeinträchtigung durch die Grundstücksbelastung und die Minderung des Verkehrswerts durch die Überspannung mit der Freileitung aus. Die Entschädigung wird einmalig geleistet – für eine Zahlung von wiederkehrenden Entschädigungen fehlt die gesetzliche Grundlage.

In der Broschüre im Anhang erläutern wir konkret und anhand von Beispielen, wie sich die Entschädigungssummen derzeit zusammensetzen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.

Falls Sie uns Eigentümer- und Pächterwechsel, sowie Änderungen Ihrer Kontaktdaten oder der Ihrer Nutzungsberechtigten mitteilen möchten, können Sie dies online über unsere Website tun.

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Broschüre: Grunstücksnutzung ||  PDF  ||  669 KB

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Grundstücksnutzung und Entschädigung  ||  PDF  ||  653 KB

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Grafik Beispielrechnung Landwirt A  ||  PDF  ||  68 KB

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Grafik Beispielrechnung Landwirt B || PDF || 67 KB

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Grafik Beispielrechnung Landwirt C  ||  PDF  ||  117 KB

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